Grundsätzliches
Unaufgeforderte Manuskripteinreichungen werden grundsätzlich weder
berücksichtigt noch zurückgesandt.
Ein Heft in der Reihe Poesiealbum besteht aus 32 Seiten Inhalt + 4
Umschlagseiten im Format 12,5 x 21,5 cm mit folgenden 10 Teilen:
1. der Ankündigung mit Titelvignette (U3 im Vorheft)
2. der Umschlagseite U1 mit der Titelgrafik
3. der inneren Umschlagseite vorn (U2) mit
3a. den „Stimmen zu“ und
3b. der Kurzbiografie mit Angaben zu wichtigsten Auszeichnungen,
ehrenvollen Mitgliedschaften und wesentlichen Lyrikveröffentlichungen sowie
3c. dem Porträt (gezeichnet oder gemalt);
4. der Titelseite (Seite 1),
5. dem Inhaltsverzeichnis (Seite 2)
6. dem Inhalt (mit 27 Nutzseiten eines Regelheftes: Seite 3-15 und 18-31), evtl. nur erweiterbar bei Nachauflagen und Sonderheften
7. der Mittelgrafik (in der Mitte des Heftes: Seite 16/17)
8. dem Impressum (Seite 32),
9. der Ankündigung für das nächste Heft nebst Titelvignette auf der inneren Rückumschlagseite (U3)
10. der Umschlag-Rückseite (U4) mit
10a. Kurzinhaltshinweis („Klappentext“),
10b. Schluß- oder Schlüsselsatz vom Autor,
10c. sowie den technischen Angaben zum Heft mit den Binärcodes für Scanner-
kassen,
den Registrierungsangaben für Handel
und Bibliotheken sowie einem QR-Code für Leser.
Wilhelmshorst, 1. Januar 2009 |
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Hinweise für Herausgeber
Der Herausgeber stellt die Auswahl für Teil 6 zusammen und arbeitet (soweit möglich) zu 1 sowie 3a, 3b und
10a, 10b zu.
Die Anlieferung kann erwünscht in allen üblichen Dateiformaten oder in Papier erfolgen (möglichst scanbar, aber auch handschriftlich möglich).
Die Auswahl soll entsprechend dem Anliegen der Reihe (siehe Startseite) das
gesamte Schaffen des Autors repräsen-tieren; sie kann nat. im Einvernehmen
mit dem Autor erstellt werden.
Für die Korrektur des Heftes nach dem Umbruch sind von den vorveröffentlichten
wie ebenfalls von bisher unveröffentlichten Texten zusätzliche Kopien (zu evtl. elektronisch übermittelten Dateien)
unbedingte Voraussetzung einer Veröffentlichung. Eine Nachkontrolle
nach Korrektur ist nicht üblich.
Die Inhalte von Teil 1 bis 5 und 7 bis 10 werden vom Verlag bzw. der Redaktion verantwortet.
Die Illustration zu 1 und 7 wird bei lebenden Autoren nach deren Wünschen unter Mitwirkung des Verlags / der Redaktion ausgewählt; bei verstorbenen Autoren durch den Herausgeber nach vermutlichen Vorlieben des Autors unter Mitwirkung des Verlags / der Redaktion.
Die Lizenzen sowie Genehmigungen zur Illustration und zum Inhalt verantwortet der Verlag. Hinweise zur Lizenzlage sind erwünscht.
Muster
Herausgeber können zum Kennenlernen der Reihe Hefte beziehen (uU.
kostenlos).
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Hinweise für Illustratoren
Für die grafische Gestaltung eines Heftes wird e i n Künstler
vom Autor oder Herausgeber oder/und der Redaktion für Titel und Mitte des
Heftes erwählt. Zur Auswahl kommen grundsätzlich bildkünstlerische Arbeiten
(keine Fotografien) ohne Text (z.B. Sprechblasen, erklärende Texte o.ä.)
Die Titelgrafik (in beliebiger Technik)
ist farbig im Format 1 : 1,3 (Fenster)
bis 1 : 1,72 (formatfüllend, dann bitte die Kopfleiste aus Poesiealbum,
Nr., Name und Linien beachten) – Bsp.
Tucholsky oder
Valentin,
die Vorlage sollte in der Größe A6 bis A4 gefertigt werden.
Als Titelmotiv ist ein Porträt oder porträtähnliche Darstellung des Autors
ausdrücklich nicht erwünscht.
Die Mittelgrafik (in beliebiger Technik) ist Schwarzweiß oder für einen schwarzweißen Auszug geeignet, im Format
ca. 1 : 0,75.
Zudem wird für die Vita des Autors ein Sw-Porträt (Skizze oder Karikatur) im Briefmarkenformat
benötigt (größere Vorlage erwünscht).
Für das Impressum werden neben Kurz-Angaben zum Illustrator auch
Angaben zum Titel der Kunstwerke, der Technik
sowie dem Entstehungsjahr benötigt und weitere zur Lizenzlage
sind erwünscht.
ViSdP. siehe Impressum
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